Antrag Stufenlaufzeit Verkürzung : Antrag Stufenlaufzeit Verkürzung / Wäre keine verkürzung ... : ** wegfall der stationsleitungszulagen 46,02 bzw.. 4.1.2 stufenlaufzeitverlängerung umgekehrt kann bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher leistung die erforderliche zeit zum stufenaufstieg verlängert (ausgesetzt) werden. 2 tvöd oder die zahlung einer arbeitsmarktzulage (siehe ziff. 3 die sätze 1 und 2 gelten nicht für beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43. ** wegfall der stationsleitungszulagen 46,02 bzw. Eingruppierung, höhergruppierung, herabgruppierung, übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden tätigkeit, stufenzuordnung und verkürzung und verlängerung der stufenlaufzeit gemäß entgeltgrundsätzen, bestimmung der fallgruppen innerhalb einer entgeltgruppe, wesentliche änderung von arbeitsverträgen,
Stufenlaufzeit beginnt in diesem fall von neuem. ** wegfall der stationsleitungszulagen 46,02 bzw. 2 tvöd oder die zahlung einer arbeitsmarktzulage (siehe ziff. 4.1.2 stufenlaufzeitverlängerung umgekehrt kann bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher leistung die erforderliche zeit zum stufenaufstieg verlängert (ausgesetzt) werden. Für vorhandene beschäftigte, welche abwanderungswillig sind, findet diese regelung keine anwendung, hierfür kommt allenfalls die verkürzung der stufenlaufzeit gem.
Eingruppierung, höhergruppierung, herabgruppierung, übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden tätigkeit, stufenzuordnung und verkürzung und verlängerung der stufenlaufzeit gemäß entgeltgrundsätzen, bestimmung der fallgruppen innerhalb einer entgeltgruppe, wesentliche änderung von arbeitsverträgen, 2 tvöd oder die zahlung einer arbeitsmarktzulage (siehe ziff. Stufenlaufzeit beginnt in diesem fall von neuem. Wäre keine verkürzung der stufenlaufzeit erfolgt, hätte der beschäftigte erst zum 1.10.2013 die stufe 4 und erst zum 1.10.2017 die stufe 5 erreicht. 4.1.2 stufenlaufzeitverlängerung umgekehrt kann bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher leistung die erforderliche zeit zum stufenaufstieg verlängert (ausgesetzt) werden. 3 die sätze 1 und 2 gelten nicht für beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43. 3 ist durch eine verkürzung der stufenlaufzeit am tag des inkrafttretens der neuen entgeltordnung die stufenlaufzeit zum erreichen der nächsthöheren stufe der jeweiligen entgeltgruppe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren stufe die stufenlaufzeit neu. Für vorhandene beschäftigte, welche abwanderungswillig sind, findet diese regelung keine anwendung, hierfür kommt allenfalls die verkürzung der stufenlaufzeit gem.
Für vorhandene beschäftigte, welche abwanderungswillig sind, findet diese regelung keine anwendung, hierfür kommt allenfalls die verkürzung der stufenlaufzeit gem.
Eingruppierung, höhergruppierung, herabgruppierung, übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden tätigkeit, stufenzuordnung und verkürzung und verlängerung der stufenlaufzeit gemäß entgeltgrundsätzen, bestimmung der fallgruppen innerhalb einer entgeltgruppe, wesentliche änderung von arbeitsverträgen, 3 ist durch eine verkürzung der stufenlaufzeit am tag des inkrafttretens der neuen entgeltordnung die stufenlaufzeit zum erreichen der nächsthöheren stufe der jeweiligen entgeltgruppe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren stufe die stufenlaufzeit neu. Stufenlaufzeit beginnt in diesem fall von neuem. 4.1.2 stufenlaufzeitverlängerung umgekehrt kann bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher leistung die erforderliche zeit zum stufenaufstieg verlängert (ausgesetzt) werden. Für vorhandene beschäftigte, welche abwanderungswillig sind, findet diese regelung keine anwendung, hierfür kommt allenfalls die verkürzung der stufenlaufzeit gem. ** wegfall der stationsleitungszulagen 46,02 bzw. 2 tvöd oder die zahlung einer arbeitsmarktzulage (siehe ziff. Wäre keine verkürzung der stufenlaufzeit erfolgt, hätte der beschäftigte erst zum 1.10.2013 die stufe 4 und erst zum 1.10.2017 die stufe 5 erreicht. 3 die sätze 1 und 2 gelten nicht für beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43.
3 ist durch eine verkürzung der stufenlaufzeit am tag des inkrafttretens der neuen entgeltordnung die stufenlaufzeit zum erreichen der nächsthöheren stufe der jeweiligen entgeltgruppe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren stufe die stufenlaufzeit neu. Für vorhandene beschäftigte, welche abwanderungswillig sind, findet diese regelung keine anwendung, hierfür kommt allenfalls die verkürzung der stufenlaufzeit gem. 4.1.2 stufenlaufzeitverlängerung umgekehrt kann bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher leistung die erforderliche zeit zum stufenaufstieg verlängert (ausgesetzt) werden. 3 die sätze 1 und 2 gelten nicht für beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43. Stufenlaufzeit beginnt in diesem fall von neuem.
3 die sätze 1 und 2 gelten nicht für beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43. 3 ist durch eine verkürzung der stufenlaufzeit am tag des inkrafttretens der neuen entgeltordnung die stufenlaufzeit zum erreichen der nächsthöheren stufe der jeweiligen entgeltgruppe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren stufe die stufenlaufzeit neu. Wäre keine verkürzung der stufenlaufzeit erfolgt, hätte der beschäftigte erst zum 1.10.2013 die stufe 4 und erst zum 1.10.2017 die stufe 5 erreicht. Für vorhandene beschäftigte, welche abwanderungswillig sind, findet diese regelung keine anwendung, hierfür kommt allenfalls die verkürzung der stufenlaufzeit gem. ** wegfall der stationsleitungszulagen 46,02 bzw. Stufenlaufzeit beginnt in diesem fall von neuem. 2 tvöd oder die zahlung einer arbeitsmarktzulage (siehe ziff. 4.1.2 stufenlaufzeitverlängerung umgekehrt kann bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher leistung die erforderliche zeit zum stufenaufstieg verlängert (ausgesetzt) werden.
Für vorhandene beschäftigte, welche abwanderungswillig sind, findet diese regelung keine anwendung, hierfür kommt allenfalls die verkürzung der stufenlaufzeit gem.
2 tvöd oder die zahlung einer arbeitsmarktzulage (siehe ziff. ** wegfall der stationsleitungszulagen 46,02 bzw. 3 ist durch eine verkürzung der stufenlaufzeit am tag des inkrafttretens der neuen entgeltordnung die stufenlaufzeit zum erreichen der nächsthöheren stufe der jeweiligen entgeltgruppe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren stufe die stufenlaufzeit neu. Eingruppierung, höhergruppierung, herabgruppierung, übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden tätigkeit, stufenzuordnung und verkürzung und verlängerung der stufenlaufzeit gemäß entgeltgrundsätzen, bestimmung der fallgruppen innerhalb einer entgeltgruppe, wesentliche änderung von arbeitsverträgen, 3 die sätze 1 und 2 gelten nicht für beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43. Wäre keine verkürzung der stufenlaufzeit erfolgt, hätte der beschäftigte erst zum 1.10.2013 die stufe 4 und erst zum 1.10.2017 die stufe 5 erreicht. Stufenlaufzeit beginnt in diesem fall von neuem. Für vorhandene beschäftigte, welche abwanderungswillig sind, findet diese regelung keine anwendung, hierfür kommt allenfalls die verkürzung der stufenlaufzeit gem. 4.1.2 stufenlaufzeitverlängerung umgekehrt kann bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher leistung die erforderliche zeit zum stufenaufstieg verlängert (ausgesetzt) werden.
2 tvöd oder die zahlung einer arbeitsmarktzulage (siehe ziff. Wäre keine verkürzung der stufenlaufzeit erfolgt, hätte der beschäftigte erst zum 1.10.2013 die stufe 4 und erst zum 1.10.2017 die stufe 5 erreicht. 3 ist durch eine verkürzung der stufenlaufzeit am tag des inkrafttretens der neuen entgeltordnung die stufenlaufzeit zum erreichen der nächsthöheren stufe der jeweiligen entgeltgruppe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren stufe die stufenlaufzeit neu. 3 die sätze 1 und 2 gelten nicht für beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43. Eingruppierung, höhergruppierung, herabgruppierung, übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden tätigkeit, stufenzuordnung und verkürzung und verlängerung der stufenlaufzeit gemäß entgeltgrundsätzen, bestimmung der fallgruppen innerhalb einer entgeltgruppe, wesentliche änderung von arbeitsverträgen,
** wegfall der stationsleitungszulagen 46,02 bzw. 4.1.2 stufenlaufzeitverlängerung umgekehrt kann bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher leistung die erforderliche zeit zum stufenaufstieg verlängert (ausgesetzt) werden. Für vorhandene beschäftigte, welche abwanderungswillig sind, findet diese regelung keine anwendung, hierfür kommt allenfalls die verkürzung der stufenlaufzeit gem. 3 ist durch eine verkürzung der stufenlaufzeit am tag des inkrafttretens der neuen entgeltordnung die stufenlaufzeit zum erreichen der nächsthöheren stufe der jeweiligen entgeltgruppe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren stufe die stufenlaufzeit neu. Wäre keine verkürzung der stufenlaufzeit erfolgt, hätte der beschäftigte erst zum 1.10.2013 die stufe 4 und erst zum 1.10.2017 die stufe 5 erreicht. Eingruppierung, höhergruppierung, herabgruppierung, übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden tätigkeit, stufenzuordnung und verkürzung und verlängerung der stufenlaufzeit gemäß entgeltgrundsätzen, bestimmung der fallgruppen innerhalb einer entgeltgruppe, wesentliche änderung von arbeitsverträgen, Stufenlaufzeit beginnt in diesem fall von neuem. 2 tvöd oder die zahlung einer arbeitsmarktzulage (siehe ziff.
Eingruppierung, höhergruppierung, herabgruppierung, übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden tätigkeit, stufenzuordnung und verkürzung und verlängerung der stufenlaufzeit gemäß entgeltgrundsätzen, bestimmung der fallgruppen innerhalb einer entgeltgruppe, wesentliche änderung von arbeitsverträgen,
2 tvöd oder die zahlung einer arbeitsmarktzulage (siehe ziff. 4.1.2 stufenlaufzeitverlängerung umgekehrt kann bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher leistung die erforderliche zeit zum stufenaufstieg verlängert (ausgesetzt) werden. ** wegfall der stationsleitungszulagen 46,02 bzw. Eingruppierung, höhergruppierung, herabgruppierung, übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden tätigkeit, stufenzuordnung und verkürzung und verlängerung der stufenlaufzeit gemäß entgeltgrundsätzen, bestimmung der fallgruppen innerhalb einer entgeltgruppe, wesentliche änderung von arbeitsverträgen, Wäre keine verkürzung der stufenlaufzeit erfolgt, hätte der beschäftigte erst zum 1.10.2013 die stufe 4 und erst zum 1.10.2017 die stufe 5 erreicht. Stufenlaufzeit beginnt in diesem fall von neuem. Für vorhandene beschäftigte, welche abwanderungswillig sind, findet diese regelung keine anwendung, hierfür kommt allenfalls die verkürzung der stufenlaufzeit gem. 3 die sätze 1 und 2 gelten nicht für beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43. 3 ist durch eine verkürzung der stufenlaufzeit am tag des inkrafttretens der neuen entgeltordnung die stufenlaufzeit zum erreichen der nächsthöheren stufe der jeweiligen entgeltgruppe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren stufe die stufenlaufzeit neu.
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